Mandat mit mehreren Gesellschaften – und die Haftung

Hat der steuerliche Berater nach dem Inhalt des Vertrages die Interessen mehrerer von seinem Mandanten beherrschter Gesellschaften zu beachten, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen . In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren die alleinigen Gesellschafterinnen einer oHG ebenfalls Gesellschafter einer

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Der verspätete Insolvenzantrag und die Haftung des Beraters

Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung. Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung

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Steuerberater als „Sanierungsberater“

Ein zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossener „Beratungsvertrag Sanierung“ ist nicht wegen eines Gesetzesverstoßes (§ 134 BGB) nichtig. Ein solcher SanierungsBeratungsvertrag verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder gegen das Verbot einer gewerblichen Tätigkeit für Steuerberater noch stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar. Keine gewerbliche Tätigkeit des Steuerberaters Eine

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Das Werbeschreiben des Steuerberaters

Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Es überschreitet nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung und verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit

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