Kryptowährungen werden als Anlage immer populärer. Nun kommt natürlich schnell die Frage auf, wie es sich hinsichtlich der Steuern verhält? Sie zählen weder zu gesetzlichen Zahlungsmitteln noch zu Devisen oder Sorten. Bevor jemand in das Kryptogeschäft einsteigt, sollte er sich umfassend zum Thema Besteuerung informieren. Einige Regelungen sind hier vorhanden, die zu beachten sind.

Zum Glück gibt es schon einiges an Lektüre über das Thema der Steuern im Bereich der Kryptowährungen. So haben Interessierte immer freie Auswahl, um sich hervorragend und vollumfänglich zu informieren und finden umfangreiche Anleitungen über den Kauf von Dogecoin & Co, danach steht dem Einstieg in die Investition mit Kryptowährungen nichts mehr im Wege.
Welche steuerlichen Regelungen hinsichtlich Kryptowährungen gibt es?
Wer mit Kryptowährungen Gewinne erzielen möchte, der muss damit rechnen, auch Steuern bezahlen zu müssen. Allerdings gibt es diverse Regelungen, die zu beachten sind. Wurden Kryptowährungen innerhalb eines Jahres verkauft und entstanden daraus Gewinne, sind diese Beträge zu versteuern. Falls jedoch die Kryptowährungen über ein Jahr gehalten werden, fallen keine Steuern auf Gewinne an.
Wer langfristig anlegt, der kann sich somit über steuerfreie Gewinne erfreuen. Aufgrund des sehr volatilen Marktes gibt es aber viele Leute, die die Kryptowährungen nicht über solch einen langen Zeitraum behalten wollen. Wer wirklich innerhalb des 1-Jahres-Zeitraums verkaufen möchte, für den gibt es auch noch eine Freigrenze von 600 Euro. Falls jedoch der Gesamtgewinn bei 600,01 Euro liegt, muss der komplette Gewinn versteuert werden.
Zu beachten ist aber auch, dass die Abgeltungssteuer ggf. relevant wird. Werden durch den Verkauf Zinsgewinne erzielt, fällt die Abgeltungssteuer an. Der Verkaufszeitraum ist in dem Fall unerheblich. Das Thema ist also gar nicht so einfach, deshalb sollten sich Anleger im Vorfeld immer genau und umfassend informieren. Ansonsten könnte die Freude nicht so lange anhalten.
Gewinne und Verluste als private Veräußerungsgewinne ansehen
In der Einkommensteuererklärung müssen auch Gewinne und Verluste aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen angegeben werden. Es ist also die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Verkaufspreis zu bilden, um den entsprechenden Betrag zu erhalten. Entsprechende Gewinne müssen mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Hierzu gehört auch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer.
Falls es einmal dazu kommt, dass Verluste aus Kryptowährungsgeschäften entstanden sind, können diese Verluste mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Hinzu kommt, dass Anleger mögliche Gebühren für den Verkauf und Kauf von Kryptowährungen steuerlich absetzen können. Gerade für das Mining ist es wichtig zu wissen, dass man die entstandenen Stromkosten absetzen kann. Diese sind meistens nicht gerade unerheblich. So lässt sich der Gewinn senken, sodass Anleger steuerlich besser dastehen.
Anlagen in Bitcoins und Co. auch für Unternehmen interessant
Es gibt auch immer mehr Unternehmen, die ganz gerne in Kryptowährungen investieren und so versuchen, das Geld zu vermehren. Kryptowährungen sind entweder als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen einzustufen. Handelt es sich um eine langfristige Anlage, wären die Kryptos eher dem Anlagevermögen zuzuordnen. Soll es hingegen nur eine kurzfristige Anlage werden, spricht dies eher für Umlaufvermögen.
Natürlich müssen auch Kursgewinne und Verluste berücksichtigt werden. Falls Zinsen erzielt werden, sind diese Zinserträge steuerpflichtig und müssen entsprechend verbucht werden. Am besten ist es, sich im Vorfeld genau beim Steuerberater zu informieren. So ist man auf der sicheren Seite, dass das ganze Geschehen rund um Kryptokäufe und -verkäufe optimal verbucht wird.
Umsatzsteuer fällt jedoch auf den Umtausch von Euro in Kryptowährungen oder umgekehrt nicht an. Da mittlerweile aber auch immer wieder Dienstleistungen oder andere Leistungen mit Kryptowährungen bezahlt werden, müssen diese entsprechenden Rechnungen ganz genauso behandelt werden, wie wenn sie in Euro bezahlt werden würden. Ein Zahlungsvorgang mit Kryptowährungen gilt als umsatzsteuerpflichtige Transaktion.
Auch Sonderfälle möglich
Es gibt den Sonderfall des gewerbsmäßigen Handels. Die Finanzbehörde kann jemanden, der einen regen Handel mit Kryptowährungen betreibt, als Gewerbetreibenden einstufen. Kryptowährungen fallen in dem Fall komplett in das Betriebsvermögen und müssen entsprechend der Vorgaben besteuert werden. Deswegen ist es sinnvoll, sämtliche Transaktionen zu dokumentieren und aufzubewahren.
Zudem gilt das Mining als Spezialfall. Ob die Gewinne aus dem Mining überhaupt bezüglich des Einkommensteuergesetzes relevant sind, ist sehr komplex und daher nicht einfach zu beantworten. Allgemein ist eine steuerliche Beratung hinsichtlich der Kryptowährungen und des Minings unumgänglich, um später keine Nachteile zu erhalten.
Steuer auf Bitcoin, Litecoin und Co. senken – geht das?
Niemand möchte gerne Steuern bezahlen, weswegen immer wieder nach Wegen zum Sparen von Steuern gesucht wird. Mit Kryptowährungen funktioniert das ziemlich einfach. Wer die entsprechende Währung mindestens 12 Monate hält, der spart sich entsprechende Steuern. Außerdem gibt es im aktuellen Steuerrecht den Freibetrag von 600 Euro. Zu beachten gilt es aber auch, dass alle Veräußerungsgewinne zusammengerechnet werden. Falls die zusammengerechneten Gewinne 600 Euro übersteigen würden, sollten Nutzer sich überlegen, ob sie nicht doch noch ein bisschen warten können. Wer das eine Jahr abwartet, braucht keine Steuern zu zahlen. Ausnahmen gibt es hinsichtlich des gewerblichen Handels und dem Bitcoin Mining.
Bildnachweis:
- Kryptowährungen: Quantitatives.IO