Der Vergütungsanspruch der geschassten M&A-Beraterin

Ein M&A-Beratervertrag, zu dessen Pflichtenkatalog es gehört, den Auftraggeber umfassend im M&A-Prozess zu beraten und zu begleiten, ist nicht Maklervertrag, sondern Geschäftsbesorgungsdienstvertrag. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag ein erfolgsabhängiges Transaktionshonorar vorsieht. Ein solcher Vertrag ist AGB-rechtlich nicht am …

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Auskunft über Honorare aus der Steinbrück-Zeit

Alle Behörden sind nach dem Berliner Pressegesetz verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen. Die privaten Interessen einer Kanzlei sind bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit über gezahlte Beraterhonorare nicht schutzwürdig.

So das Verwaltungsgericht Berlin …

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